Immobilien




Eine Immobilie, welche auch als Liegenschaft oder Anwesen bezeichnet wird, ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Grundstück inklusive dem darauf befindlicher Gebäude. Dabei kann es sich bei den Gebäuden um verschiedene Wohnbebauungen, wie Mehrfamilienhäuser oder sogar um Gewerbeimmobilien handeln. Im Gegensatz zu beweglichen Gütern unterliegen diese Immobilien beim Kauf und Gebrauch anderen gesetzlichen Bestimmungen. Sowohl der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung, als auch die Eigentumsübertragung eines Grundstücks, erfordern drei Schritte. Der erste Schritt ist der notariell beurkundete Kaufvertrag. Danach erfolgt nach dem Abstraktionsprinzip (Trennung von Kaufvertrag und Übereignung) die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang, die so genannte Auflassung. Der dritte Schritt beinhaltet schließlich die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Immobilien können mit Rechten, wie dem Grundpfandrecht oder verschiedenen Dienstbarkeiten belastet werden. Zu solchen Rechten gehören insbesondere das Wegerecht, Regelungen zum Wasserrecht oder andere. In der Regel ist für Immobilien auch eine Grundsteuer zu entrichten, die eine Gemeindesteuer ist. Ihre Höhe hängt vom Einheitswert der Liegenschaft und vom jeweiligen Hebesatz ab. Dies gilt auch für Immobilien von Privat. Für Grundstücke, Häuser und Wohnungen gibt es Ausnahmen von der Steuerpflicht wenn sie als öffentlich-rechtlich gelten oder religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen.



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